Fördermöglichkeiten

Deutschlandweit

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Im Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

Mehr Informationen erhalten Sie hier


Weitere Möglichkeiten

Immer einen Besuch wert ist die Förderdatenbank: www.foerderdatenbank.de

Das Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent.

Voraussetzungen sind:

  • Berufsabschlussprüfung mit einer Note besser als „gut“ oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule zum Nachweis Ihrer besonderen Qualifikation
  • Sie müssen jünger als 25 Jahre alt sein. Zwei Jahre fachschulischer Ausbildung dürfen dabei aber angerechnet werden ebenso wie Wehrdienst, Freiwilligendienst, Elternzeit o.ä.
  • ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden

www.sbb-stipendien.de


Förderprogramme der Bundesländer

Bayern

www.kommweiter.bayern.de

Baden – Württemberg

Förderprogramm Fachkurse

Hamburg

Weiterbildungsbonus PLUS

Mecklenburg- Vorpommern

www.weiterbildung-mv.de

Niedersachsen

Aufstiegs-BAföG

Nordrhein-Westfalen

Die Bildungsscheck-Förderung lief zum 30. Juni 2024 aus.
Eine neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds voraussichtlich ab Winter 2024/2025. Informationen dazu finden Sie hier:
www.mags.nrw

Rheinland-Pfalz

Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz

Sachsen

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Schleswig – Holstein

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Thüringen

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

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Generell

Berufsbezogene Weiterbildungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Als Selbstständige können Sie Ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen. Als Arbeitnehmer können Sie die Kosten der Weiterbildung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Fördermöglichkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und ändern sich laufend. Eine umfassende und abschließende Übersicht können wir deswegen nicht anbieten und empfehlen Ihnen daher sich selbstständig für Ihr Bundesland noch einmal zu informieren.

Für alle Fragen rund um die Förderung wenden Sie sich bitte an Felix Reyhl,